Viele Mieter fragen sich, wann genau sie denn berechtigt sind eine Mietminderung zu beantragen. Hier haben wir von Schantl ITH Immobilientreuhand für Sie recherchiert. Anbei erhalten Sie einige Anregungen bzw. Punkte, um zu erfahren unter welchen Voraussetzungen Sie die Möglichkeit einer Mietpreissenkung in Anspruch nehmen können.

Mögliche Gründe für Mietminderungen können unter anderem sein:

  • Bauarbeiten
  • Schimmel
  • Lärmbelästigung (z.B. durch Nachbarn, Tagesmutter usw.)
  • Ausfall der Heizung
  • Defekter Lift
  • Geruchsbelästigung
  • Ausfall der Elektrik
  • Undichte Fenster
  • Defekte Wasserversorgung

Eine Mietpreissenkung ist jedoch nicht zulässig wenn sie vom Vermieter selbst verursacht wurde oder bereits vor der Unterzeichnung des Mietvertrages bestanden hat.
Die Minderung kann zwischen 5 und 100% der Bruttomonatsmiete betragen, dies ist von der Dauer und der Schwere der Beeinträchtigung abhängig.
Über weitere Mietpreissenkungen klären wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.