Ab Freitag, den 13. Juni tritt das neue Verbraucherrechts-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) in Kraft. Das bedeutet, dass Makler ab sofort Kunden über ihr Rücktrittsrecht aufklären, und Kunden dies bestätigen müssen per Unterschrift.
Uns ist es wichtig, Wohnungssuchende nicht zu belasten mit der Bürokratie, die mit dem neuen Bundesgesetz veknüpft ist.
Zur Aufklärung: Kunden haben nun ein erweitertes Rücktrittsrecht das bedeutet, dass sie innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag mit Maklern zurücktreten können.
Damit wir als Makler allerdings sofort für Sie tätig werden können und Ihnen die Detailinformationen sowie Besichtigungen zukommen lassen können gilt:
Wenn Sie nicht 14 Tage lange warten müssen, haben Sie die Möglichkeit, dass Sie von diesem Recht zurücktreten. Das hat für Sie den Vorteil, dass wir als Makler für Sie sofort tätig sein können wenn Sie uns das durch Ankreuzen des Kästchens bei der Immobiliensuche bekanntgeben.
Also, wenn Sie die Immobilie sofort besuchten wollen dann geben Sie uns einfach Bescheid bzw. Klicken das Kästchen an!
Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Anfragen und darauf, Sie ganz persönlich kennen zu lernen!
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