Ich will mir eine Wohnung im letzten Bestandsgeschoß eines Altbauhauses kaufen. Das Dach über meiner Wohnung wird gerade ausgebaut. Bin ich in der Bauphase versicherungstechnisch gegenüber Schäden, die durch Bauarbeiten an meiner Wohnung entstehen, geschützt?
Im folgenden Beitrag wird diese Fragestellung von Ing. Zorn, MA beantwortet. Hier sind diverse Arten von Schäden zu unterscheiden:
– Schäden, welche auf das Verschulden des handelten Bauunternehmens zurückzuführen sind:
Für Schäden, welche auf das Verschulden des handelten Bauunternehmens zurückzuführen sind, ist grundsätzlich dessen Betriebshaftpflichtversicherung ersatzpflichtig.
– Schäden durch höhere Gewalt:
Bei Schäden, welche durch höhere Gewalt (Unwetter, Überschwemmung, Verkehrsunfälle, Streiks, Sabotage oder Erdbeben) oder durch Fehler, die im Rahmen des Baus geschehen können, kann sich der Bauherr durch eine Bauwesenversicherung schützen.
Sollte es hingegen bspw. durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser zu Beschädigungen am Gebäude kommen ist eine entsprechende Wohngebäudeversicherung notwendig welche durch die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwaltung abgeschlossen wird und regelmäßig, durch einen unabhängigen Versicherungsmakler, hinsichtlich der Versicherungsleistungen überprüft werden sollte.
Darüber hinaus schützt Sie Ihre Haushaltsversicherung bei dadurch entstehenden Schäden an Ihrem persönlichen Hausrat, Möbeln und weiterem Inventar.
Peter Zorn, Geschäftsführer der Zorn Versicherungsvergleiche GmbH
Kontakt: office@zorn.st
Tel.: +43 316/ 297 444